Regulatorik & Compliance
PPWR 2026: What the New EU Packaging Regulation Means for Laboratory Consumables
Starting August 12, 2026, the PPWR will be mandatory in all EU member states. Find out what this means for cell factories, multiwell plates, and other laboratory plastics—and how innoME can support you.
Reading time: about 7 minutes | Category: Compliance, Life Sciences, Laboratory Supplies
What is the PPWR?
The Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – in German: EU Packaging and Packaging Waste Regulation – is the new legal basis for all packaging placed on the market in the European Union. It replaces the previous Directive 94/62/EC and entered into force on 11. Februar 2025 offiziell in Kraft. Die meisten Pflichten werden am 12. August 2026 wirksam – in weniger als einem Monat zum Zeitpunkt dieses Beitrags.
A key difference from the old directive: As an EU regulation , the PPWR applies directly in all 27 member states—with no leeway for national implementation. No company that manufactures, imports, or distributes packaging can invoke country-specific exceptions.
📌 Key Data at a Glance
- 11. Februar 2025 – PPWR tritt in Kraft
- 12. August 2026 – Kernanforderungen werden verbindlich (Konformitätserklärung, Stoffgrenzwerte, Kennzeichnung)
- 2028 – Harmonisierte Materialkennzeichnung auf Verpackungen
- 2030 – Rezyklatquoten (10–35 % PCR je nach Kunststofftyp), Design-for-Recycling Pflicht, Verbot bestimmter Einwegformate
- 2035 / 2038 / 2040 – Weitere Stufen bei Recyclingfähigkeit und Mehrweganforderungen
Who is affected by the PPWR—and why are lab suppliers particularly affected?
The PPWR applies to all economic operators along the packaging supply chain: producers (manufacturers), suppliers, importers, distributors, and final distributors. For laboratory suppliers such as innoME, this means in concrete terms: We are affected both as importers (for products from non-EU countries) and as distributors—and we have obligations at multiple levels.
The key point here is that the PPWR does not apply only to the packaging of consumer goods or food. It covers all packaging, regardless of industry or material—including the primary and secondary packaging of laboratory plastics such as cell factories, multiwell plates, centrifuge tubes, and filtration plates.
Was gilt ab August 2026 konkret?
Die erste und wichtigste Stufe trifft alle Unternehmen ab dem 12. August 2026:
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Konformitätserklärung
Alle Verpackungen müssen ab 12.08.2026 mit einer EU-Konformitätserklärung (DoC) unterlegt sein. Ohne DoC darf keine Verpackung in der EU in Verkehr gebracht werden.
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Schwermetallgrenzwerte
Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI darf 100 mg/kg nicht überschreiten. Nachweise müssen dokumentiert und auf Anfrage vorgelegt werden können.
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PFAS-Grenzwerte
Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gilt ab August 2026: max. 25 ppb je PFAS-Einzelsubstanz, max. 250 ppb gesamt, max. 50 ppm Gesamtfluorgehalt.
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Registrierungspflicht
Erzeuger müssen sich in einem nationalen Herstellerregister registrieren (vergleichbar mit dem bestehenden Verpackungsgesetz). Jedes EU-Mitgliedsland führt ein eigenes Register.
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Strukturierte Verpackungsdaten
Unternehmen müssen Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Stoffinformationen nachweisbar dokumentieren – nicht nur konform handeln, sondern es belegen können.
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Rezyklatnachweise (ab 2030)
Ab 2030 gelten Mindestquoten für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in Kunststoffverpackungen: 10–35 % je nach Anwendungsfall. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Lieferketten abzusichern.
Was bedeutet das konkret für Cell Factories, Platten & Co.?
Die Laborbranche hat lange davon profitiert, dass Verpackungsregulierungen primär auf Konsumgüter ausgerichtet waren. Mit der PPWR ändert sich das grundlegend. Laborverbrauchsmaterialien – von der einfachen Pipettenbox bis zur mehrstöckigen Cell Factory – kommen in standardisierten Sekundärverpackungen (Karton, Beutel, PE-Folie) und Primärverpackungen (Sterilbeutel, Blister) auf den Markt.
Konkret betroffen bei innoME-Produkten:
- FDCell Multi-Layer Cell Factories (USP VI Polystyrol) – Primärverpackung + Versandkarton
- Multiwell plates (6-, 12-, 24-, 48-, 96-, 384-Well) – Sterilbeutel & Stapelverpackungen
- Filtrationsplatten – Schutzfolien, Einzelverpackungen, Außenkarton
- Zentrifugenröhrchen & Cryovials (PP, USP VI) – Rack- oder Beutelverpackung
- Media Bottles (PETG/PET) – hier greift die PPWR besonders, da PETG/PET Rezyklatquoten ab 2030 unterliegt
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Einweg-Ausnahme
Steril verpackte Laborkunststoffe sind in aller Regel kein Lebensmittelkontaktmaterial – die verschärften PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen gelten daher typischerweise nicht. Dennoch müssen Materialzusammensetzung und Schwermetallgrenzwerte für alle Verpackungskomponenten dokumentiert und die Konformitätserklärung erstellt werden. Eine rechtliche Einzelfallprüfung bleibt empfehlenswert.
Was muss ich als Labor-Einkäufer jetzt tun?
Viele Beschaffungsteams in Biotech, Pharma und akademischer Forschung unterschätzen, dass sie als Endvertreiber im Sinne der PPWR ebenfalls Pflichten tragen. Wer Laborverbrauchsmaterialien bestellt, sollte jetzt folgende Schritte einleiten:
5-Schritte-Checkliste für PPWR-Compliance im Labor
01
Lieferanten kontaktieren
Materialzusammensetzung, Konformitätserklärungen und Stoffinformationen für alle Primär- und Sekundärverpackungen anfordern.
02
Eigene Rolle klären
Bin ich Erzeuger, Importeur oder Vertreiber? Je nach Rolle unterscheiden sich Pflichten und Fristen erheblich.
03
Verpackungsdaten strukturieren
Alle Verpackungskomponenten mit Material, Gewicht und Recycling-Klasse erfassen – auditfähig und dokumentiert.
04
Rezyklatnachweise sichern
Den Rezyklatanteil der Verpackungen dokumentieren – auch wenn Quoten erst ab 2030 gelten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zur Lieferantenkommunikation.
05
Registrierung prüfen
Im nationalen Herstellerregister registrieren (soweit noch nicht geschehen) und Jahresberichtspflichten im Blick behalten.
Wie innoME mit der PPWR umgeht
Als ISO-zertifizierter Hersteller und Importeur von Laborverbrauchsmaterialien haben wir die PPWR-Anforderungen frühzeitig in unsere Lieferkettenprozesse aufgenommen. Konkret bedeutet das:
- Wir haben unsere Lieferanten für FDCell-Produkte, Multiwell-Platten und Filtrationssysteme aktiv zur Bereitstellung von Konformitätserklärungen, Materialzusammensetzungen und Rezyklatdaten aufgefordert.
- Unsere Produktverpackungen werden systematisch auf PPWR-Konformität überprüft.
- Kunden, die bei innoME bestellen, können auf Anfrage Verpackungsdokumentation erhalten – um ihre eigenen Compliance-Pflichten zu erfüllen.
Die PPWR ist keine Bürde, sondern eine Chance: Wer jetzt Transparenz in der Lieferkette schafft, reduziert Risiken – und positioniert sich als verantwortungsvoller Partner für nachhaltige Laborpraxis.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die PPWR auch für steril verpackte Laborprodukte?
Ja. Die PPWR gilt für alle Verpackungen, unabhängig vom Inhalt oder der Branche. Steril verpackte Laborprodukte unterliegen den allgemeinen Anforderungen (Konformitätserklärung, Stoffgrenzwerte). Die speziellen PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen gelten für reine Laborverbrauchsmaterialien in der Regel nicht. Was passiert, wenn mein Lieferant keine Konformitätserklärung liefert?
Ab 12. August 2026 dürfen Verpackungen ohne gültige DoC nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Im Ergebnis können betroffene Produkte nicht mehr vertrieben werden. Es drohen Bußgelder und Vertriebsverbote. Handeln Sie jetzt – die Zeit ist knapp. Müssen PS- oder PC-Laborkunststoffe recycelbar sein?
Das Design-for-Recycling-Gebot gilt ab 2030 für alle Verpackungen. Polystyrol (PS) und Polycarbonat (PC) sind technisch recycelbar, gelten in bestehenden Recyclingsystemen aber als problematisch. Hersteller sollten jetzt prüfen, ob und wie ihre Verpackungsdesigns angepasst werden müssen. Gilt die PPWR auch für kleine Unternehmen und Start-ups?
Ja, es gibt keine Bagatellgrenze oder KMU-Ausnahme. Die PPWR gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen – unabhängig von Größe oder Umsatz.
Haben Sie Fragen zur PPWR-Compliance Ihrer innoME-Produkte?
Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und stellen auf Anfrage Verpackungsdaten für Ihre Compliance-Unterlagen bereit.Jetzt Kontakt aufnehmen
Quellen & weiterführende Informationen
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Amtsblatt der EU, 22. Januar 2025
- DIHK Merkblatt: Die neue europäische Verpackungsverordnung (VO EU 2025/40), 2025
- Deloitte: Was bedeutet die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Ihr Unternehmen?, 2025
- Gleiss Lutz: The new EU Packaging Regulation – Key requirements from August 2026, Dezember 2025
- King & Spalding: Verpackungen in der EU – Pflichten ab 12. August 2026, Februar 2026
Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auslegungen empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts.
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